Rechtsprechung
   BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 26.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,648
BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 26.02 (https://dejure.org/2003,648)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.2003 - 5 C 26.02 (https://dejure.org/2003,648)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 2003 - 5 C 26.02 (https://dejure.org/2003,648)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,648) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    SGB I § 37; SGB X § 44
    Sozialhilfe, grundsätzlich keine Hilfe für die Vergangenheit; Regelsatzleistungen von den anerkannten Ausnahmen abgesehen nur für den aktuellen Regelbedarf; Regelbedarf, Regelsatzleistungen von den anerkannten Ausnahmen abgesehen nur für den aktuellen -.

  • Bundesverwaltungsgericht

    SGB I § 37
    Regelbedarf, Regelsatzleistungen von den anerkannten Ausnahmen abgesehen; Regelsatzleistungen von den anerkannten Ausnahmen abgesehen nur für den; Sozialhilfe, grundsätzlich keine Hilfe für die Vergangenheit; aktuellen Regelbedarf; nur für den aktuellen -

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 44 SGB X (Zehntes Buch Sozialgesetzbuch) auf das Leistungsrecht des Bundessozialhilfegesetzes; Notwendigkeit eines gegenwärtigen Bedarfs für Anspruch auf Sozialhilfeleistungen; Ausnahmen vom Erfordernis eines tatsächlich fortbestehenden Bedarfs ...

  • Judicialis

    SGB I § 37; ; SGB X § 44

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB I § 37; SGB X § 44 Abs. 1 § 44 Abs. 4
    Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit nach den Regeln der Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes bei unrichtiger Rechtsanwendung oder unzutreffender Tatsachengrundlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 1002
  • FamRZ 2004, 1286 (Ls.)
  • DVBl 2004, 976 (Ls.)
  • DÖV 2004, 793
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82

    Leistungsrecht - Bundessozialhilfegesetz - Vorschrift - Rücknahme - Rückwirkung -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 26.02
    § 44 SGB X ist auf das Leistungsrecht des Bundessozialhilfegesetzes nicht anwendbar (wie BVerwGE 68, 285).

    Deshalb sei diese Vorschrift nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 68, 285, der das Berufungsgericht auch unter Berücksichtigung der Gründe des Verwaltungsgerichts für dessen abweichende Ansicht folge, auf das Leistungsrecht des Bundessozialhilfegesetzes nicht anwendbar.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, dass "§ 44 SGB X auf das Leistungsrecht des Bundessozialhilfegesetzes nicht anwendbar ist" (BVerwGE 68, 285).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt in den Fällen des § 44 SGB X aber nicht vor (BVerwGE 68, 285 ).

  • BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91

    Anspruch auf Sozialhilfe kann vererblich sein

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 26.02
    Damit trägt das Bundesverwaltungsgericht der aus der Zeitgebundenheit der Sozialhilfe resultierenden Existenzschwäche des Sozialhilfeanspruchs Rechnung und sichert ihn normativ ab (BVerwGE 96, 18 ).
  • BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92

    Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 26.02
    Denn aus dem Bundessozialhilfegesetz ergibt sich, dass Sozialhilfe Nothilfe ist und ein Anspruch auf Sozialhilfeleistungen grundsätzlich einen gegenwärtigen Bedarf voraussetzt (stRspr, BVerwGE 90, 160 ; 96, 152 ; 99, 149 ).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 26.88

    Sozialhilfe - Unterkunftskosten - Aufwendungen von Schönheitsreparaturen -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 26.02
    Denn aus dem Bundessozialhilfegesetz ergibt sich, dass Sozialhilfe Nothilfe ist und ein Anspruch auf Sozialhilfeleistungen grundsätzlich einen gegenwärtigen Bedarf voraussetzt (stRspr, BVerwGE 90, 160 ; 96, 152 ; 99, 149 ).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94

    Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 26.02
    Denn aus dem Bundessozialhilfegesetz ergibt sich, dass Sozialhilfe Nothilfe ist und ein Anspruch auf Sozialhilfeleistungen grundsätzlich einen gegenwärtigen Bedarf voraussetzt (stRspr, BVerwGE 90, 160 ; 96, 152 ; 99, 149 ).
  • BVerwG, 05.10.1999 - 5 C 27.98

    Ermessen zur Rücknahme einer rechtswidrigen, aber unanfechtbaren Heranziehung zum

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 26.02
    Mit §§ 44 ff. SGB X hat der Gesetzgeber eine umfassende und abschließende Abwägung zwischen den rechtsstaatlichen Prinzipien der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns und der Rechtssicherheit (vgl. BVerwGE 99, 114 ) in einer auf die Besonderheiten und Bedeutung des Sozialleistungsbereiches abgestimmten Weise getroffen (BVerwGE 109, 346 ).
  • BVerwG, 17.08.1995 - 5 C 26.93

    Verwaltungsverfahren - Rückforderung - Sozialhilfe - Nachrang der Sozialhilfe -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 26.02
    Mit §§ 44 ff. SGB X hat der Gesetzgeber eine umfassende und abschließende Abwägung zwischen den rechtsstaatlichen Prinzipien der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns und der Rechtssicherheit (vgl. BVerwGE 99, 114 ) in einer auf die Besonderheiten und Bedeutung des Sozialleistungsbereiches abgestimmten Weise getroffen (BVerwGE 109, 346 ).
  • VG Stuttgart, 17.05.2002 - 3 K 452/01

    Sozialhilfe; Darlehen; Rückforderung

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 26.02
    Danach gilt § 44 Abs. 1 und 4 SGB X für nicht erbrachte Sozialhilfeleistungen, hier zu Unrecht nicht erbrachte Regelsatz(teil)leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, nicht (zu hier nicht vorliegenden Besonderheiten z.B. in Bezug auf darlehensweise gewährte Sozialhilfe, s. VG Darmstadt, Urteil vom 17. Juli 1999 - 6 E 162/99 - info also 2003, 36; VG Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 17. Mai 2002 - 3 K 452/01 - info also 2003, 168; Armborst in info also 2003, 170).
  • VG Darmstadt, 17.07.2002 - 6 E 162/99

    Rückforderung von darlehensweise gewährter Sozialhilfe; Antrag auf Umwandlung des

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 26.02
    Danach gilt § 44 Abs. 1 und 4 SGB X für nicht erbrachte Sozialhilfeleistungen, hier zu Unrecht nicht erbrachte Regelsatz(teil)leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, nicht (zu hier nicht vorliegenden Besonderheiten z.B. in Bezug auf darlehensweise gewährte Sozialhilfe, s. VG Darmstadt, Urteil vom 17. Juli 1999 - 6 E 162/99 - info also 2003, 36; VG Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 17. Mai 2002 - 3 K 452/01 - info also 2003, 168; Armborst in info also 2003, 170).
  • BFH, 13.09.2018 - III R 19/17

    Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung

    Die Anrechnung kann nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte nicht rückabgewickelt werden, weil es allein auf den tatsächlichen Zufluss des Kindergelds beim Hilfeempfänger ankommt und die nachträgliche Gewährung von Sozialleistungen ausgeschlossen ist (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 23. August 2011 B 14 AS 165/10 R, Die Sozialgerichtsbarkeit 2012, 470; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. November 2003 5 C 26/02, Die Öffentliche Verwaltung 2004, 793, m.w.N.; Landessozialgericht --LSG-- Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2018 L 34 AS 201/15, juris, Rz 39; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. März 2012 L 2 AS 5392/11, juris, Rz 34; Hessisches LSG, Urteil vom 24. April 2013 L 6 AS 376/11, juris, Rz 29 ff., Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 25. Mai 2010 L 3 AS 64/10 B PKH, juris, Rz 14, und vom 21. Juli 2017 L 3 AS 125/17 B PKH, juris, Rz 15; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Dezember 2013 L 6 AS 926/13 B, juris, Rz 14; Sozialgericht für das Saarland, Urteil vom 22. März 2012 S 12 AS 362/11, juris, Rz 17).
  • BFH, 08.11.2018 - III R 31/17

    Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung

    Die Anrechnung kann nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte nicht rückabgewickelt werden, weil es allein auf den tatsächlichen Zufluss des Kindergeldes beim Hilfeempfänger ankommt und die nachträgliche Gewährung von Sozialleistungen ausgeschlossen ist (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 23. August 2011 B 14 AS 165/10 R, Die Sozialgerichtsbarkeit 2012, 470; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. November 2003  5 C 26/02, Die Öffentliche Verwaltung 2004, 793, m.w.N.; Landessozialgericht --LSG-- Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2018 L 34 AS 201/15, juris, Rz 39; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. März 2012 L 2 AS 5392/11, juris, Rz 34; Hessisches LSG, Urteil vom 24. April 2013 L 6 AS 376/11, juris, Rz 29 ff.; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 25. Mai 2010 L 3 AS 64/10 B PKH, juris, Rz 14, und vom 21. Juli 2017 L 3 AS 125/17 B PKH, juris, Rz 15; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Dezember 2013 L 6 AS 926/13 B, juris, Rz 14; Sozialgericht für das Saarland, Urteil vom 22. März 2012 S 12 AS 362/11, juris, Rz 17).
  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 5/07 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anwendbarkeit von § 44 Abs 1 SGB X auf

    Entgegen der Auffassung des Beklagten steht dieser gesetzlichen Regelung auch nicht die Rechtsprechung des BVerwG entgegen, wonach § 44 SGB X wegen des im Sozialhilferecht geltenden Grundsatzes "Keine Hilfe für die Vergangenheit" nicht anzuwenden sei (vgl BVerwGE 68, 285, 288, und BVerwG, Urteil vom 13. November 2003 - 5 C 26.02 - FEVS 55, 320, 321).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht